Veranstaltungen

08.09.2011
18 werden mit Behinderung – Was ändert sich bei Volljährigkeit, Kiel-Mettenhof

Informationsveranstaltung des Landesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen Schleswig-Holstein e.V. im Bürgerhaus Mettenhof.

Der 18. Geburtstag ist ein besonderes Datum für alle Heranwachsenden - denn an diesem Tag wird man in Deutschland volljährig. Das bedeutet, dass man ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich alle Rechten und Pflichten eines Erwachsenen hat und für sein Handeln selbst verantwortlich ist - auch z. B. für abgeschlossene Verträge! Mit dem Erreichen der Volljährigkeit endet nicht nur das Sorgerecht der Eltern, sondern es gibt noch Vieles mehr, was einer neuen Regelung bedarf:
Möglicherweise muss eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden, Grundsicherung  kann beantragt werden. Können Eltern über das 18. Lebensjahr hinaus Kindergeld beziehen, und sind sie zum Unterhalt verpflichtet?
Neben aktuellen Informationen zum Thema wird es viel Gelegenheit für Fragen und Austausch geben. Die Veranstaltung richtet sich vorrangig an Eltern, deren behinderte Kinder in der nächsten Zeit volljährig werden oder es bereits sind. Doch es können auch gerne andere Interessierte teilnehmen.

Referentinnen:    

  • Angelika Köster-Krohn (Geschäftsführerin des Landesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen Schleswig-Holstein e.V. - lvkm-sh.)
  • Doris Blüdorn (Mitarbeiterin des lvkm-sh.)

Termin: Donnerstag, 08.09.2011, 19:30 Uhr

Ort: Bürgerhaus Mettenhof (Vaasastr. 43a )

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme bis zum 06.09.2011 unter Tel.Nr. 0431/ 521385 oder vkm-rd@t-online.de an.



 

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Landesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen Schleswig-Holstein e. V.