Pflichten für Unternehmen zur Umsetzung des Hinweisgeberschutz-Gesetzes - online
Beschreibung
Das seit dem 02. Juli 2023 in Kraft getretene Hinweisgeberschutz-Gesetz sieht vor, dass Personen, die innerhalb eines Unternehmens Gesetzesverstöße feststellen und melden, vor Repressalien und arbeitsrechtlichen Konsequenzen geschützt werden sollen.
Hierzu müssen Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden innerhalb ihrer Organisation einen sogenannten Hinweisgeberkanal einführen, über den hinweisgebende Personen die Möglichkeit erhalten sollen, Meldungen innerhalb eines vertraulichen Rahmens und unter Wahrung ihrer tatsächlichen Identität, abgeben zu können.
Während es zu Beginn der Einführung des Hinweisgeberschutz-Gesetzes eine noch bußgeldfreie Übergangsfrist gegeben hat, ist diese seit dem 17. Dezember 2023 verstrichen.
Für Unternehmen bedeutet das, dass diese entweder intern eine hierfür zuständige Person benennen bzw. eine Abteilung schaffen und diese mit den notwendigen Ressorucen ausstatten müssen oder hierfür einen Dienstleister beauftragen können.
Zeitraum & Termine
24.06.24 von 10:00 bis 12:30
Zielgruppe
Geschäftsführer von Unternehmen mit mindesten 50 Mitarbeitern*innen, Mitarbeiter die zum Hinweisgeberschutzbeauftragten ausgebildet werden, Datenschutzbeauftragte, Compliance-Beauftragte
Kontaktdaten
Lisa Krater
Telefon:
0431 560273
E-Mail schreiben
Veranstalter
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Der PARITÄTISCHE Schleswig-Holstein
Beitrag & Kosten
Kosten für Mitglieder: 80,00€
Kosten für Nicht-Mitglieder: 100,00€
Referent*innen
Annsar Ahmed
Dipl. Informationsjurist und Datenschutzauditor (TÜV)
Leu Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Anmeldung
Eine Anmeldung zur dieser Fortbildung ist bis zum 21. Juni 2024, 00:00 Uhr online über unser Anmeldeformular möglich.