• Veröffentlicht am

Klinikfusion in Flensburg: Eingeschränkte Versorgung für ungewollt Schwangere

Am 22.01.2026 befasste sich der Sozialausschuss des Landtages mit der Neustrukturierung der Kliniklandschaft in Flensburg. Durch die Fusion von Diako und Franziskus-Hospital hin zu einem „Flensburger Zentralkrankenhaus“ droht eine Neuordnung der Zuständigkeiten – mit spürbaren Folgen für die Versorgung im Bereich der Schwangerschaftsabbrüche.

Während die Klinikbetreiber betonen, dass niedergelassene Praxen die Versorgung künftig übernehmen könnten, ergibt sich aus der Beratungspraxis paritätischer Mitgliedsorganisationen ein deutlich anderes Bild: Die Versorgungslage hat sich für Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch nach Beratungsregelung vornehmen lassen möchten, bereits jetzt spürbar verschlechtert.

Michael Saitner, geschäftsführender Vorstand des PARITÄTISCHEN SH: „Unsere Beratungsstellen berichten, dass der Beschluss der Krankenhausbetreiber gravierende Auswirkungen hat. Die Annahme, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte könnten das entstehende Versorgungsdefizit auffangen, bestätigt sich in der Realität nicht. Hier wird tief in das Selbstbestimmungsrecht von Frauen eingegriffen. Wir fordern, dass Schwangerschaftsabbrüche endlich zur gesicherten medizinischen Grundversorgung gehören.“

Für die betroffenen Frauen bedeutet die neue Situation:
• deutlich längere Wege zu Kliniken außerhalb der Region,
• zusätzliche organisatorische Belastungen, etwa durch notwendige Kinderbetreuung,
• erschwerte Terminfindung, wenn immer weniger Kliniken und Praxen den Eingriff vornehmen
• zunehmende Risiken bei engen gesetzlichen Fristen, etwa wenn eine Schwangerschaft spät bemerkt wird.

Darüber hinaus weist der PARITÄTISCHE SH darauf hin, dass Soziale Arbeit und Gesundheitsversorgung seit Jahren von Kürzungen betroffen sind. In einer ohnehin angespannten finanziellen Lage darf die Versorgungssicherheit nicht zusätzlich eingeschränkt werden.

Michael Saitner abschließend: „Eine funktionierende öffentliche Daseinsvorsorge braucht Verlässlichkeit. Der Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch ist ein elementarer Teil der medizinischen Versorgung rund um Schwangerschaft, Verhütung und Familienplanung und muss wohnortnah, diskriminierungsfrei und zuverlässig gewährleistet sein – und dies wird in Schleswig-Holstein entschieden und nicht in Rom.“