Michael Saitner, Vorstand des PARITÄTISCHEN Schleswig-Holstein, zur Zusammenführung der Sozialgerichtsbarkeiten im Zuge der Haushaltsplanungen:
„Die Zusammenlegung der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeiten an einem zentralen Standort führt zur Schließung der bisher im ganzen Land verteilten Sozialgerichte und schafft lediglich eine Konzentration ohne Berücksichtigung regionaler Erreichbarkeit. Vor dem Sozialgericht werden unter anderem Themen wie Bürgergeld, Erwerbsminderungsrente, Grundsicherung im Alter, Pflegeversicherung oder Schwerbehinderung verhandelt. Die Zusammenlegung zu einem einzigen Standort in ganz Schleswig-Holstein stellt somit insbesondere Nutzerinnen und Nutzer der Sozialen Arbeit und ihre Angehörigen vor große Herausforderungen: Weite Wege bedingen Fahrkosten und mehrere Stunden Fahrzeit und schaffen somit Hürden für die Menschen, ihre Rechte durchzusetzen. Die Justiz und ein effektiver Rechtsschutz müssen aber niedrigschwellig und zugänglich sein. Niemand kann zum Beispiel von pflegenden Angehörigen oder Menschen mit Behinderung erwarten, dass sie sich einen halben Tag freihalten, um quer durchs Land zum Sozialgericht zu fahren, um dort den Grad einer Schwerbehinderung oder Leistungsansprüche der Pflegeversicherung auszufechten.“