Michael Saitner zum geplanten „Gesetz für gesellschaftliche Vielfalt und zum Schutz vor Diskriminierung" (GGVSD)
„Wir begrüßen den Vorstoß von Sozialministerin Aminata Touré, die bestehenden Schutzlücken bei institutioneller Diskriminierung endlich zu schließen, außerordentlich Es ist längst überfällig, dass Menschen in Schleswig-Holstein die Möglichkeit erhalten, sich wirksam gegen Diskriminierung durch öffentliche Stellen zur Wehr zu setzen. Dabei möchten wir ausdrücklich betonen: Die übergroße Mehrheit der Beschäftigten in Behörden, Schulen und bei der Polizei leistet tagtäglich hervorragende Arbeit – engagiert, professionell und mit echtem Einsatz für die Menschen in unserem Land. Ihnen gilt unser aufrichtiger Respekt und Dank.
Umso bedauerlicher ist es, dass die politische Debatte um dieses Gesetz in eine Richtung gedrängt wird, die von der eigentlichen Frage ablenkt: Nicht die Beschäftigten des Landes stehen hier im Mittelpunkt – sondern die Menschen, die Diskriminierung erleben und bislang schlicht keine rechtliche Handhabe haben, sich dagegen zu wehren. Das ist doch das eigentliche Problem, das dieses Gesetz lösen soll. Der Vorwurf des ‚Generalverdachts‘ greift schlicht nicht. Was hier geplant ist, entspricht dem bewährten Drei-Stufen-Modell des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Bundesebene: Erst wenn konkrete Indizien vorliegen, verschiebt sich die Beweislast; das ist kein Misstrauen gegenüber Staatsbediensteten, sondern ein elementares Prinzip des Diskriminierungsschutzes. Wer das als Angriff auf Polizei oder Verwaltung deutet, verkennt den Zweck dieses Gesetzes – oder lenkt bewusst davon ab.
Die Erfahrungen aus Berlin sprechen eine klare Sprache: Keine Klagewelle, sondern gerade einmal eine Handvoll Verfahren pro Jahr. Die Befürchtungen haben sich nicht bewahrheitet. Schleswig-Holstein kann und sollte daraus lernen. Als PARITÄTISCHER Schleswig-Holstein stehen wir als Partner an der Seite eines diskriminierungsfreien Gemeinwesens. Wir erwarten, dass der anstehende Beteiligungsprozess ernsthaft und ohne Vorbehalte geführt wird und dass am Ende dieses Prozesses ein Gesetz steht, das Menschen wirksam schützt. Ein starker Staat schützt alle – auch vor sich selbst.“