Michael Saitner zur Beschulung von Kindern und Jugendlichen in Wohngruppen und Pflegefamilien:
„Der Tätigkeitsbericht der Beschwerdestelle für Kinder und Jugendliche, angesiedelt bei der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten Anke Erdmann, bestätigt, was wir als PARITÄTISCHER SH seit Jahren sagen: Kinder und Jugendliche, die in Schleswig-Holstein in einer Wohngruppe oder Pflegefamilie leben, aber hier nicht gemeldet sind, unterliegen bislang nicht der Schulpflicht. Das steht im Spannungsverhältnis zum Recht auf Bildung.
Die allgemeine Schulpflicht muss für alle Kinder und Jugendliche in Schleswig-Holstein gelten. Dass nun Gesetzesinitiativen vorliegen, die genau das aufgreifen, begrüßen wir ausdrücklich. Die Notwendigkeit war immer da.
Ein Wermutstropfen bleibt: Die Änderung des Schulgesetzes soll erst zum 1. August 2027 greifen. Kinder in Internaten und Krankenhäusern bleiben außen vor. Bis dahin dürfen die betroffenen Kinder nicht warten. Wir fordern ein transparentes Klärungsverfahren, niedrigschwellig erreichbare Ansprechpersonen und Beschwerdemöglichkeiten, verbindliche Schulzuweisungen, damit die Aufnahme nicht an voller Auslastung scheitert, und eine landesweite Erfassung, damit sichtbar wird, wer zur Schule geht. Bildung darf nicht davon abhängen, wo ein Kind amtlich gemeldet ist. Wer in Schleswig-Holstein lebt, muss hier auch zur Schule gehen können.“