• Veröffentlicht am

PARITÄTISCHER Schleswig-Holstein und UTS e.V. kritisieren geplante Streichung der Asylverfahrensberatung

Bundesinnenministerium will wirksames Bundesprogramm beenden – Wirkungsanalyse belegt Nutzen für Rechtsstaatlichkeit und Effizienz

Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein und Umwelt Technik Soziales e. V. (UTS e.V.) kritisieren scharf die Entscheidung des Bundesinnenministeriums, das Bundesprogramm „Behördenunabhängige Asylverfahrensberatung" inklusive der besonderen Rechtsberatung für vulnerable Schutzsuchende zu beenden. Begründet wird dies mit notwendigen Haushaltseinsparungen und einer Evaluation, die die Wirksamkeit angeblich nicht eindeutig belege.

PARITÄTISCHER SH und UTS bewerten diese Entscheidung als politisch motiviert und widersprechen der Lesart des Bundesinnenministeriums entschieden. Eine aktuelle Wirkungsanalyse der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) belegt die positiven Effekte des Programms: Asylverfahren werden durch frühzeitige Beratung beschleunigt und effizienter geführt, Fehlentscheidungen und kostenintensive Gerichtsverfahren vermieden. Vulnerable Personen wie Opfer von Gewalt oder Folter erhalten frühzeitig den notwendigen Schutz.

Michael Saitner, geschäftsführender Vorstand des PARITÄTISCHEN Schleswig-Holstein, erklärt dazu:

„Die geplante Streichung der Asylverfahrensberatung ist kurzsichtig und kontraproduktiv. Die Wirkungsanalyse der BAGFW zeigt eindrücklich: Das Programm macht Asylverfahren schneller, rechtssicherer und effizienter. Ich rate dem Bundesinnenministerium dringend, die vorliegenden Praxiserkenntnisse ernst zu nehmen. Hier wird Rechtsstaatlichkeit zugunsten fragwürdiger Einsparungen geopfert – das können und wollen wir nicht akzeptieren."

Wyonne Ulrich, Geschäftsführung UTS e.V., ergänzt:

„In unserer Beratung begegnen wir immer wieder Menschen, die kurz vor ihrer Anhörung stehen und gar nicht wissen, dass dieser Termin der zentrale Moment ihres Asylverfahrens ist. Erst durch die unabhängige Asylverfahrensberatung verstehen sie, wie das Verfahren abläuft, welche Rechte sie auch mit Blick auf Vulnerabilitäten haben und wie sie ihre Fluchtgründe verständlich darlegen können. Die Beratung schafft Orientierung in einer hochkomplexen Situation und ermöglicht es Schutzsuchenden, ihr Verfahren informiert wahrzunehmen und dabei besser mitzuwirken. Gleichzeitig trägt sie dazu bei, dass die rechtlichen Entscheidungen nachvollziehbarer und eher akzeptiert werden. Insbesondere auch bei Negativbescheiden zeigt sich eine größere Bereitschaft bei den Ratsuchenden weitere Schritte, zum Beispiel die der freiwilligen Ausreise, nachzudenken.“

Medienangebot: Besuch in Bad Segeberg

Um die Arbeit der Asylverfahrensberatung vor Ort kennenzulernen, bieten der PARITÄTISCHE SH und UTS e.V. Interessierten einen Besuch bei der AVB-Maßnahme in Bad Segeberg an. Termine können über die Pressestellen vereinbart werden.

Hintergrund zum Bundesprogramm

Das Bundesprogramm „Behördenunabhängige Asylverfahrensberatung" wurde eingeführt, um Schutzsuchenden eine unabhängige, kostenlose Beratung während des Asylverfahrens zu ermöglichen. Es umfasst die allgemeine Asylverfahrensberatung sowie die besondere Rechtsberatung für besonders schutzbedürftige Personen. Das Programm wird von Trägern der Freien Wohlfahrtspflege und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen umgesetzt.

Die vom Bundesinnenministerium genannte Evaluation liegt nicht öffentlich vor. Die Wirkungsanalyse der BAGFW basiert auf der praktischen Arbeit der Träger in allen Bundesländern.

Kontakt:

PARITÄTISCHER Schleswig-Holstein
Julia Bousboa, bousboa@paritaet-sh.org, 0431/5602-13

Umwelt Technik Soziales e. V.

Wyonne Ulrich, info.avb@utsev.de, 0157 58723129

Hinweis: Die Wirkungsanalyse der BAGFW ist angehängt.