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PARITÄTISCHER SH: „Einrichtungsbezogene Impfpflicht vorzeitig aussetzen!“

Anlässlich der anhaltend schwierigen Personalsituation in Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe spricht sich der PARITÄTISCHE Schleswig-Holstein für eine vorzeitige Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zum 01. Oktober aus.

Ab dem 01. Oktober sollen zweifach geimpfte Personen nicht mehr als vollständig geimpft gelten – dies stellt Einrichtungen in der Pflege und der Eingliederungshilfe, in denen bis mindestens zum 31.12.2022 die einrichtungsbezogene Impfpflicht gelten soll, vor massive Probleme.

„Mittlerweile ist klar, dass der Wirkstoff der Impfung – anders als bei der Masernimpfung – keine Erkrankung, sondern lediglich einen schweren Verlauf verhindern kann; gleichzeitig ist noch ungeklärt, wer in Zukunft als vollständig geimpft gilt. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht stellt eine Ungleichbehandlung für Fachkräfte in der Pflege und Eingliederungshilfe dar und bedeutet einen immensen bürokratischen Aufwand für die Einrichtungen.“ so Michael Saitner, Vorstand des PARITÄTISCHEN SH.

„Der Arbeits- und Dokumentationsaufwand in der ambulanten sowie in der stationären Pflege ist seit März 2020 – schon seit über zwei Jahren – enorm angestiegen.“ berichtet Irini Aliwanoglou, Geschäftsführerin von PFLEGE SH. „Alle Mitarbeitenden in der Pflege legen all ihre Kraft und Energie darin, die Versorgung der ihnen anvertrauten Menschen sicherzustellen. Dabei hat der Schutz der vulnerablen Gruppen oberste Priorität. Der größtmögliche Schutz in unserer täglichen Arbeit ist die richtige Schutzausrüstung. Das Tragen von FFP2-Masken sowie im Bedarfsfalle weiterer persönlicher Schutzausrüstung wie Einmalschürzen, Handschuhen und Visier ist Arbeitsalltag geworden. Hochproblematisch ist allerdings, dass diese Schutzausrüstungen seit Juli 2022 nicht mehr von den Pflegekassen finanziert werden. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist dagegen aufgrund der hohen Impfquoten und der hohen Hygienestandards eigentlich nur eine zusätzliche Belastung und erhöht unverhältnismäßig den bereits extrem bestehenden Bürokratieaufwand.“

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht stellt auch die Mitarbeitenden der BRÜCKE Flensburg vor enorme Herausforderungen, Geschäftsführer Dirk Johannsen berichtet: „Mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht droht denselben Mitarbeitenden der Verlust ihres Arbeitsplatzes, die seit Beginn der Pandemie durchgängig weiterhin für Menschen mit Behinderung da sind. Diese Fachkräfte haben sich nicht ins Homeoffice zurückgezogen, sie haben –mit allen Unsicherheiten und Gefahren – ihren Versorgungsauftrag wahrgenommen. Eine engagierte Mitarbeiterin, die seit 28 Jahren im Betrieb arbeitet und Angst vor dem Verlust ihres Arbeitsplatzes hat, sagte einmal zu mir: ‚Im Februar sitze ich als ungeimpfte Mitarbeiterin mit einem ungeimpften Klienten und einer ungeimpften Hilfeplanerin im Hilfeplangespräch – und zwei Monate später darf ich vielleicht nicht mehr arbeiten, der ungeimpfte Klient ist unterversorgt und die ungeimpfte Hilfeplanerin sitzt im Homeoffice.“

Der PARITÄTISCHE SH hat sich bereits sehr früh für eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen. Ab dem 30.09. gelten zweifachgeimpfte Personen als nicht mehr vollständig geimpft, deshalb plädiert der PARITÄTISCHE SH für eine vorzeitige Aussetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zum 01. Oktober statt wie geplant zum 31. Dezember 2022.

„Das Gesetzgebungsverfahren zum neuen Infektionsschutzgesetz wäre eine Chance, hier nachzusteuern, “ so Michael Saitner. „In Anbetracht des Fachkräftemangels in der Sozialen Arbeit sollte alles getan werden, um den Personalmangel in den Einrichtungen nicht weiter zu verschärfen.“

Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein vertritt seine über 500 Mitgliedsorganisationen als Dachverband der freien Wohlfahrtspflege in Schleswig-Holstein. Der geschäftsführende Vorstand Michael Saitner und Dirk Johannsen (Brücke Flensburg) stehen für Interviews und Hintergrundgespräche zur Verfügung.