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PARITÄTISCHER SH legt Gutachten zur Eingliederungshilfe vor: Gelbe Karte für die Landesregierung - Michael Saitner wirbt für Fairplay

Seit Jahren stecken Leistungsträger der Eingliederungshilfe in Leistungsverhandlungen mit den Kostenträgern. Der PARITÄTISCHE Schleswig-Holstein e.V. hat den Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens zur Rechtmäßigkeit einer Rechtsverordnung nach § 131 Abs. 4 SGB IX beauftragt. Dieses schafft nun Klarheit. Die Verbände der Leistungserbringer gehen auch gerichtlich gegen die Verordnung vor.

Das Gutachten beinhaltet unter anderem folgende Kernaussagen:

  1. Es besteht insoweit eine Sperrwirkung des Landesrahmenvertrages nach § 131 SGB IX (LRV), als dass eine Rechtsverordnung (RVO) nicht auf Grundlage des § 131 Abs. 4 SGB IX erlassen werden darf und eine bereits erlassene RVO in dem Umfang nichtig ist, in dem bereits Regelungen im LRV enthalten sind. (Seite 12 aE)

  2. Es gilt der Grundsatz des Vorrangs der vertraglichen Gestaltungsautonomie, die eine Subsidiarität der Rechtsverordnung unterstreicht. (Seite 11)

  3. Eine RVO darf keine Reglungen enthalten, die nicht durch § 131 Abs. 1 Ziffer 1,2,4-7 SGB IX vorgegeben sind. (Seite 10)

  4. Unterschiedliche Auslegungen der Vertragsparteien und/oder ein nur geringer Grad der Vereinheitlichung im LRV dürfen nicht mittels RVO geschlossen werden, sondern müssen mittels der juristischen Auslegungsmethoden im Wege der Verhandlung – ggf. durch die Rechtsprechung – geklärt werden. Auch insoweit besteht eine Sperrwirkung des LRV. (Seite 10)

  5. Wenn die Vertragsparteien eines LRV nach § 131 SGB IX keine Höhe der Leistungspauschalen festlegen, entsteht hierdurch keine Lücke, die mittels Rechtsverordnung geschlossen werden müsste (Seite 7).

„Das Gutachten ist in seinen Kernaussagen glasklar und zeigt auf, dass die erlassenen Rechtsverordnungen in wesentlichen Bereichen rechtswidrig waren. Jetzt gilt es umso mehr, schnell zu vertraglichen Lösungen zu kommen. Ich will ausdrücklich dazu ermutigen, die zielführenden Gespräche mit Hochdruck weiterzuführen. Im Fußball stünde nach dem Videobeweis nun fest, dass die Landesregierung eine tiefgelbe Karte erhält“, sagt Michael Saitner, geschäftsführender Vorstand des PARITÄTISCHEN SH. „Künftig sollten alle auf dem Platz beim Fairplay bleiben.“

Das Gutachten des Deutschen Vereins kann bei Interesse gern eingesehen werden. Michael Saitner steht für Interviews zur Verfügung, um näher zu erläutern, was die Landesrahmenvertragsverhandlungen für die Praxis bedeuten.