Pressemitteilung: Erstmals Anwerbekosten für Pflegekräfte aus Drittstaaten in der ambulanten Pflege in Schleswig-Holstein erstattet
Kiel, 26.11.2025 – Dem PARITÄTISCHEN Wohlfahrtsverband Schleswig-Holstein e.V. ist ein wichtiger sozialpolitischer Durchbruch gelungen: Erstmals konnten für einen ambulanten Pflegedienst in Schleswig-Holstein die Anwerbekosten für Pflegekräfte aus Drittstaaten erfolgreich refinanziert werden. Grundlage hierfür ist eine eigens vereinbarte Einzelsatzvergütungsvereinbarung.
Die Paritätische Mitgliedsorganisation* hatte insgesamt sechs Pflegekräfte aus Vietnam angeworben. Durch einen zusätzlich vereinbarten Punktwertaufschlag – analog zur bestehenden Ausbildungsumlage für Pflegefachkräfte – wird es nun möglich, die entstandenen Anwerbekosten über einen Zeitraum von zwei Jahren zu refinanzieren. Der ambulante Pflegedienst kann damit pro angeworbener Pflegekraft 12.500 Euro, insgesamt also 75.000 Euro, als Erstattungsbetrag erhalten.
Besonders bemerkenswert ist, dass dieser Einzelfalllösung sowohl die pflegekassenverbandlichen Kostenträger als auch das zuständige Kreissozialamt zugestimmt haben. Dies ist vor dem Hintergrund bedeutsam, dass sich die Sozialhilfeträger in Schleswig-Holstein bislang schwer damit tun, einer kollektiven Vergütungsvereinbarung zur Refinanzierung von Anwerbekosten zuzustimmen.
„Die erfolgreiche Vereinbarung ist ein wichtiges Signal für die ganze Branche“, betont Michael Saitner, geschäftsführender Vorstand des PARITÄTISCHEN Schleswig-Holstein. „Angesichts des wachsenden Fachkräftemangels in der Pflege braucht es tragfähige finanzielle Rahmenbedingungen, um internationale Fachkräfte nachhaltig gewinnen und integrieren zu können.“
Der Wohlfahrtsverband sieht in der Entscheidung einen wegweisenden Schritt, der anderen Einrichtungen Mut machen und langfristig zur Sicherung der pflegerischen Versorgung in Schleswig-Holstein beitragen kann.