• 11:00 - 12:30 Uhr
  • Anmeldung beendet

Informationsveranstaltung zum Hinweisgeberschutz

  • BWL & Recht
  • Organisations- und Personalentwicklung

Beschreibung

Eine seit 2019 in Kraft gesetzte EU-Richtlinie sieht vor, dass Personen, die innerhalb eines Unternehmens Gesetzesverstöße feststellen und melden, vor Repressalien und arbeitsrechtlichen Konsequenzen geschützt werden sollen. Hierzu müssen Unternehmen innerhalb ihrer Organisationen einen sogenannten Hinweisgeberkanal einführen.

Zwar hat Deutschland neben weiteren Mitgliedstaaten der europäischen Union die Umsetzungsfrist im Dezember 2021 verpasst, jedoch hat die Bundesregierung bereits einen Referentenentwurf vorgestellt, sodass in den nächsten Wochen mit dem Erlass eines neuen nationalen Hinweisgeberschutzgesetzes zu rechnen ist. Dieses sieht vor, dass alle Unternehmen (auch gemeinnützige) mit mehr als 50 Mitarbeitenden einen Hinweisgeberkanal installieren müssen.

Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden, sollten bereits jetzt aktiv werden, sodass sie spätestens mit Einführung des neuen Gesetzes, der gesetzliche Verpflichtung nachkommen. Unternehmen zwischen 50 und 249 Mitarbeitenden haben einen zeitlichen Aufschub gewährt bekommen. Sie müssen bis zum 17. Dezember 2023 einen Hinweisgeberkanal implementieren. Sofern ein Unternehmen trotz gesetzlicher Verpflichtung die entsprechenden Informationswege nicht schafft, drohen Sanktionen.

Wir möchten Sie über die Regelungen informieren und Sie für die notwendigen Umsetzungsschritte sensibilisieren. Die eng mit uns zusammenarbeitende Kanzlei Leu verfügt bereits über eine breite Expertise zum Hinweisgeberschutzrecht und wird uns in einer digitalen Veranstaltung die notwendigen Schritte vorstellen.

Zeitraum & Termine

21.09.22 von 11:00 bis 12:30

Zielgruppe

Mitgliedsorganisationen des PARITÄTISCHEN Schleswig-Holstein e. V.

Kontaktdaten

Lisa Krater
Telefon: 0431 560273
E-Mail schreiben

Veranstalter

  • Der PARITÄTISCHE Schleswig-Holstein

Beitrag & Kosten

Diese Veranstaltung ist kostenfrei.

Referent*innen

Dr. Norman-Alexander Leu, Rechtsanwalt und Geschäftsführer Leu Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Annsar Ahmed, Dipl. Informationsjurist und Datenschutzauditor (TÜV)

Voraussetzungen

Mitgliedsorganisationen des Paritätischen Landesverbandes Schleswig-Holstein

Anmeldung

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