Pflege- und Betreuungsbedarf aus rechtlicher Perspektive: Anpassung und Grenzen
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Beschreibung
Bewohner*innen einer Wohngruppe der Eingliederungshilfe oder einer stationären Einrichtung der Altenpflege dient diese nicht bloß als Lebensmittelpunkt. Hier wird auch notwendiger und individueller Bedarf an Pflege und Betreuung gedeckt. Allerdings verändern sich der Mensch und sein individueller Bedarf an Pflege und Betreuung in aller Regel; dies im Einzelfall auch hin zu solchen Bedarfen, die bei Einzug noch nicht absehbar waren.
Der Einrichtungsträger wird hier meist eine Anpassung der Pflege- und Betreuungsleistungen anbieten, wozu er auch zunächst nach Vertrag und Gesetz verpflichtet ist. Dies kann allerdings je nach Ausrichtung der jeweiligen Einrichtung auch mit erheblichen Herausforderungen einhergehen, insbesondere wenn es an entsprechend geschultem Personal fehlt oder gar (auch durch gesundheitliche Beeinträchtigungen bedingt) Übergriffe auf Mitbewohner*innen oder Mitarbeiter*innen zu beklagen sind.
Die Veranstaltung widmet sich dem jeweiligen rechtlichen Rahmen, inwieweit der jeweilige Leistungsträger gegenüber seinen Bewohner*innen zur Leistungsanpassung verpflichtet ist, was jeweils zu veranlassen ist und ab welchem Punkt ggf. auch Grenzen erreicht sind.
Zeitraum & Termine
25.08.22 von 9:00 bis 13:00
Zielgruppe
Geschäftsführer, Einrichtungsleiter und weitere Mitarbeiter im Belegungsmanagement.
Kontaktdaten
Lisa Krater
Telefon:
0431 560273
E-Mail schreiben
Veranstalter
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Der PARITÄTISCHE Schleswig-Holstein
Beitrag & Kosten
Kosten für Mitglieder: 110,00€
Kosten für Nicht-Mitglieder: 140,00€
Referent*innen
Dr. Kai Ensenbach
Rechtsanwalt bei CausaConcilio Koch & Partner mbB Rechtsanwälte
Anmeldung
Diese Veranstaltung wurde abgesagt.