Pflichten für Unternehmen zum neuen Hinweisgeberschutz - Online
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Beschreibung
Eine seit 2019 in Kraft gesetzte EU-Richtlinie sieht vor, dass Personen, die innerhalb eines Unternehmens Gesetzesverstöße feststellen und melden, vor Repressalien und arbeitsrechtlichen Konsequenzen geschützt werden sollen. Hierzu müssen Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden innerhalb ihrer Organisationen einen sogenannten Hinweisgeberkanal einführen.
Zwar hat Deutschland neben weiteren Mitgliedstaaten der europäischen Union die Umsetzungsfrist im Dezember 2021 verpasst, jedoch gab es an dieser Stelle nach mehreren Einführungsversuchen im Mai 2023 Bewegung. Nach dem sich der Vermittlungsausschuss der Thematik angenommen hatte um zwischen Bundesrat, Bundestag und der Bundesregierung zu vermitteln, stimmten die beteiligten Parteien dem angepassten Referentenentwurf zu.
Es ist davon auszugehen, dass das neue Hinweisgeberschutz-Gesetz ab Ende Juni 2023 gelten wird.
Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, sollten bereits jetzt aktiv werden, sodass sie spätestens mit Einführung des neuen Gesetzes, der gesetzlichen Verpflichtung nachkommen. Unternehmen zwischen 50 und 249 Mitarbeitenden haben einen zeitlichen Aufschub gewährt bekommen. Sie müssen bis zum 17. Dezember 2023 einen Meldekanal implementieren. Sofern ein Unternehmen die entsprechenden Informationswege nicht schafft, drohen Sanktionen.
In diesem Workshop möchten wir Sie mit dem neuen Gesetz vertraut machen und Ihnen aufzeigen, wie Sie die konkreten Anforderungen innerhalb Ihrer Organisation umsetzen können.
Zeitraum & Termine
07.09.23 von 10:00 bis 12:00
Zielgruppe
Geschäftsführer von Unternehmen mit mindesten 50 Mitarbeitern*innen, Datenschutzbeauftragte, Compliance-Beauftragte, Mitarbeiter die zum Hinweisgeberschutzbeauftragten ausgebildet werden
Kontaktdaten
Lisa Krater
Telefon:
0431 560273
E-Mail schreiben
Veranstalter
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Der PARITÄTISCHE Schleswig-Holstein
Beitrag & Kosten
Kosten für Mitglieder: 100,00€
Kosten für Nicht-Mitglieder: 120,00€
Referent*innen
Annsar Ahmed
Leu Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Anmeldung
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