Qualifizierungs-Workshop Hinweisgeberschutzgesetz – So gelingt die Umsetzung
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Beschreibung
Eine seit 2019 in Kraft gesetzte EU-Richtlinie sieht vor, dass Personen, die innerhalb eines Unternehmens Gesetzesverstöße feststellen und melden, vor Repressalien und arbeitsrechtlichen Konsequenzen geschützt werden sollen. Hierzu müssen Unternehmen innerhalb ihrer Organisationen einen sogenannten Hinweisgeberkanal einführen.
Zwar hat Deutschland neben weiteren Mitgliedstaaten der europäischen Union die Umsetzungsfrist im Dezember 2021 verpasst, jedoch hat die Bundesregierung bereits einen Referentenentwurf vorgestellt, sodass in den nächsten Wochen mit dem Erlass eines neuen nationalen Hinweisgeberschutzgesetzes zu rechnen ist. Dieses sieht vor, dass alle Unternehmen (auch gemeinnützige) mit mehr als 50 Mitarbeitenden einen Hinweisgeberkanal installieren müssen.
Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden, sollten bereits jetzt aktiv werden, sodass sie spätestens mit Einführung des neuen Gesetzes, der gesetzlichen Verpflichtung nachkommen. Unternehmen zwischen 50 und 249 Mitarbeitenden haben einen zeitlichen Aufschub gewährt bekommen. Sie müssen bis zum 17. Dezember 2023 einen Meldekanal implementieren. Sofern ein Unternehmen trotz gesetzlicher Verpflichtung die entsprechenden Informationswege nicht schafft, drohen Sanktionen.
In diesem Workshop möchten wir Sie mit dem neuen Gesetz vertraut machen und Ihnen aufzeigen, wie Sie die konkreten Anforderungen innerhalb Ihrer Organisation Schritt für Schritt umsetzen.
Zeitraum & Termine
30.11.22 von 10:00 bis 12:00
Zielgruppe
Geschäftsführende von Unternehmen mit mindesten 50 Mitarbeitern*innen, Datenschutzbeauftragte, Compliance-Beauftragte, Mitarbeiter*innen die zum Hinweisgeberschutzbeauftragten ausgebildet werden
Kontaktdaten
Lisa Krater
Telefon:
0431 560273
E-Mail schreiben
Veranstalter
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Der PARITÄTISCHE Schleswig-Holstein
Beitrag & Kosten
Kosten für Mitglieder: 80,00€
Kosten für Nicht-Mitglieder: 100,00€
Referent*innen
Dr. Norman-Alexander Leu, Rechtsanwalt und Geschäftsführer Leu Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Annsar Ahmed, Dipl. Informationsjurist und Datenschutzauditor (TÜV)
Anmeldung
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