Recht für Selbsthilfegruppen
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Beschreibung
Wenn sich Menschen zu einem bestimmten Zweck zusammenschließen, sind sie rechtlich gesehen eine „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ (GbR). Es sei denn, sie gründen einen Verein.
Was bedeutet der Begriff „Gesellschaft des bürgerlichen Rechts“ für Selbsthilfegruppen? In diesem Workshop werden grundlegende rechtliche Informationen darüber vermittelt und praktische Hinweise für Selbsthilfegruppen gegeben. Es geht um die Organisationsform als GbR, um Versicherungs- und Haftpflichtthemen bis zu Fragen der Kontoführung.
Denn Selbsthilfegruppen müssen sich mit bestimmten Fragen beschäftigen: Wer ist Mitglied und wer Besuch? Wer übernimmt welche Aufgaben? Welche Struktur passt zur Selbsthilfegruppe (SHG)? Im Gegensatz zum Verein gibt es für SHG keine vorgegebene Struktur mit Vorstand und Mitgliedschaft.
Bitte melden Sie sich über den Link an: https://eveeno.com/SHA-A024
Zeitraum & Termine
Ort & Kontakt
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Zur Webseite
Ansprechperson:
Birgitt Uhlen-Blucha
Telefon:
0431 560233
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Veranstalter
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Selbsthilfe-Akademie Schleswig-Holstein
Beitrag & Kosten
Referent*innen
Renate Mitleger-Lehner
Rechtsanwältin und Referentin, München
Anmeldung
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