Kostenheranziehung junger Menschen in vollstationären Jugendhilfemaßnahmen
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Beschreibung
Junge Menschen, die in einer stationären Maßnahme der Jugendhilfe leben, sind nach den §§ 91 ff. SGB VIII mit einem Kostenbeitrag an den Kosten zu beteiligen. Nicht nur für die jungen Menschen ist oft unklar, wie sie an den Kosten beteiligt werden und was sie tun können, wenn sie eine aus ihrer Sicht falsche Kostenberechnung erhalten.
Dabei wird Bezug genommen auf die aktuelle Rechtsprechung und auf Änderungen, die sich durch die Reform des SGB VIII ergeben haben.
Inhalte
• Grundlagen der Kostenheranziehung nach §§ 91 ff. SGB VIII
• Für welche Leistungen in der Jugendhilfe werden Kostenbeiträge erhoben?
• Wer gehört zum kostenpflichtigen Personenkreis?
• Heranziehung aus Einkommen / Vermögen
• Erlass / Änderung / Aufhebung eines Kostenbeitragsbescheids
• Was bedeutet Härtefallprüfung oder Ermessenausübung?
• Was fällt unter den Begriff der zweckgleichen Mittel?
Zeitraum & Termine
Zielgruppe
Die Fortbildung richtet sich an Mitarbeiter*innen der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe.
Kontaktdaten
Finja Clausen
Telefon:
0431 66667917
E-Mail schreiben
Veranstalter
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Deutscher Kinderschutzbund - Landesverband Schleswig-Holstein e.V.
Beitrag & Kosten
85,00 €
Die Teilnahmegebühr ist nach § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Referent*innen
Diana Eschelbach
Anmeldung
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