• 09:00 - 16:00 Uhr
  • Anmeldung beendet

Beschweren erlaubt ...! Beschwerdeverfahren in der stationären Jugendhilfe

  • Eingliederungshilfe, Suchthilfe, Psychiatrie
  • Frühkindliche Bildung/Pädagogik
  • Kita
  • Kinder- und Jugend

Beschreibung

Beschwerdeverfahren in der stationären Jugendhilfe

Kinder und Jugendliche müssen befähigt werden, sich aktiv für ihre eigenen Belange einzusetzen und sich zu beschweren, wenn ihre höchstpersönlichen Rechte verletzt werden. Das Lernen von Beteiligung und Beschwerde ist damit ein Bildungsziel in der Beziehungsarbeit. Für einen aktiven Kinderschutz können diese Faktoren nur zusammen gedacht und entwickelt werden. Mit dieser Fortbildung nehmen wir Beschwerdeverfahren in den Fokus und arbeiten mit Ihnen an einer lebendigen Beschwerdepraxis im Betreuungsalltag Ihrer Einrichtung. Dabei wollen wir die neuen Regelungen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes in den Blick nehmen und die Einbindung externer Wege der Beschwerde betrachten.

Anhand von Empfehlungen zur Implementierung von Beschwerdeverfahren in der Kinder- und Jugendhilfe entwickeln wir konkrete Ideen, die Sie in Ihrer Einrichtung weiterführen können. Auf der Basis Ihrer praktischen Erfahrungen reflektieren wir bestehende Verfahren und tauschen uns über die damit gemachten Erfahrungen aus.

Inhalte

• Was ist unser Verständnis von Beschwerde?
• Welche Zugänge schaffen wir zum Beschwerdeverfahren?
• Wie beteiligen wir Mitarbeiter*innen, Kinder und Jugendliche?
• Wo liegen Stolpersteine und Hindernisse bei der Implementierung?

Zeitraum & Termine

Diese Veranstaltung findet am Donnerstag, 09. Juni 2022 von 09:00 bis 16:00 Uhr statt.

Zielgruppe

Die Fortbildung richtet sich an Fachkräfte der stationären Kinder- und Jugendhilfe.

Kontaktdaten

Finja Clausen
Telefon: 0431 66667917
E-Mail schreiben

Veranstalter

  • Der Kinderschutzbund Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

Beitrag & Kosten

115,00 € (105,00 €)

Der ermäßigte Beitrag gilt für Mitarbeiter*innen aus Einrichtungen des Kinderschutzbundes.

Die Teilnahmegebühr ist nach § 4 Nr. 22a UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Referent*innen

Michaela Beersiek

Anmeldung

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