Schiedsstellenverfahren SGB IX und XI - online
Beschreibung
Im Pflegerecht sind Schiedsstellenverfahren seit vielen Jahren ein fester Bestandteil im SGB XI.
Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde mit § 133 SGB IX eine Schiedsstellenregelung auch für die Eingliederungshilfe eingeführt.
Der Gesetzgeber sieht die Schiedsstelle als eine neutrale Stelle an, die sowohl dem Interesse der Kostenträger an einer ausreichenden und kostengünstigen Versorgung der Leistungsberechtigten als auch dem Interesse der Leistungserbringer an der angemessenen Vergütung ihrer Leistungen Rechnung tragen und daher primär einen Interessenausgleich herbeizuführen hat. Während die generelle Ausgestaltung der Schiedsstellen als Institution im SGB IX und SGB XI geregelt ist, sind die Einzelheiten den Ländern vorbehalten, die entsprechende Verordnungen erlassen haben.
• Wann kann eine Schiedsstelle angerufen werden und für welche Themen ist das Schiedsgericht sachlich zuständig?
• Wie ist der Ablauf eines Schiedsstellenverfahrens und welche Kosten entstehen?
• Welche Rechte und Pflichten bestehen für Leistungserbringer und -träger im Schiedsstellenverfahren?
Zeitraum & Termine
15.05.24 von 9:00 bis 11:00
Zielgruppe
Leitungskräfte von Leistungserbringern in der Pflege und Eingliederungshilfe
Kontaktdaten
Lisa Krater
Telefon:
0431 560273
E-Mail schreiben
Veranstalter
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Der PARITÄTISCHE Schleswig-Holstein
Beitrag & Kosten
Kosten für Mitglieder: 90,00€
Kosten für Nicht-Mitglieder: 120,00€
Referent*innen
Marcus Rietz
Der PARITÄTISCHE Schleswig-Holstein e. V.
Referent Recht Eingliederungshilfe & Pflege
Verbandliche Rechtsberatung
Anmeldung
Eine Anmeldung zur dieser Fortbildung ist online über unser Anmeldeformular möglich.