Weiterbildungsbonus Pro

Mit dem Weiterbildungsbonus Pro werden Seminarkosten der beruflichen Weiterbildung für Erwerbstätige gefördert.

Der Zuschuss zu der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme umfasst bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Seminarkosten, höchstens jedoch 1.500 Euro der Gesamtmaßnahme. Die verbleibenden zehn Prozent der Seminarkosten sind von der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber oder der/dem Erwerbstätigen zu übernehmen. Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen unter 160 Euro bzw. unter 16 Stunden sind nicht zuwendungsfähig.

Der Weiterbildungsbonus Pro wird aus EU-Mitteln im Rahmen des "Landesprogramm Arbeit" gefördert und läuft bis zum 30. Juni 2023.

So geht´s:

Schritt 1: Prüfen Sie, ob Sie zuwendungsberechtigt sind.

Förderkriterien für den "Weiterbildungsbonus Pro" (akteulle Version unter dem Reiter "Rechtsgrundlagen")

Schritt 2: Füllen Sie den Antrag "Landesprogramm Arbeit" und die Anlagen aus.

Antrag Landesprogramm Arbeit E2 (akteulle Version unter dem Reiter "Antragsunterlagen")

Anlage zum Antrag bei Einkünften aus nicht-selbstständiger Arbeit oder Anlage zum Antrag bei Einkünften aus selbstständiger Arbeit

Schritt 3: Fordern Sie bei uns die Anlage zum Antrag für Weiterbildungsträger an.

Schritt 4: Senden Sie den Antrag und alle Anlagen an die Investitionsbank Schleswig-Holstein. WICHTIG! Die Antragsunterlagen müssen VOR Beginn der Fortbildung bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein vorliegen.

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zum "Weiterbildungsbonus Pro" (akuelle Version unter dem Reiter "Antragsunterlagen")

So melden Sie sich bei uns an:

Ich möchte mich anmelden und stelle einen Antrag für den Weiterbildungsbonus Pro.

Ich möchte nur teilnehmen, wenn die Fortbildung gefördert und der Antrag genehmigt wird.

Kontakt zur Investitionsbank Schleswig-Holstein

Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 17:00 Uhr, Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr

0431 9905-2222

foerderprogramme[at]ib-sh.de

Monika Kalnins
Monika Kalnins Qualitätsmanagement ​und Organisationsentwicklung