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TVÖD Tarifanpassungen und Energiekosten in den Entgeltvereinbarungen

  • Jugendhilfe

In 2023 werden abweichende Tarifverhandlungen erwartet, deren Ausgang noch ungewiss ist. Die Forderungen liegen bei 10,5%, mindestens aber 500€.

Die Inflation verändert die Sachkosten auf eine schwer kalkulierbare Weise. Die Anpassung der Sachkosten wird analog zur EGH in Höhe von 5,1% in der Regel nicht beanstandet.

Auch die Höhe der Energiekosten lässt sich nicht eindeutig voraussagen.

Der Umgang in den Kreisen und kreisfreien Städten mit den zu kalkulierenden Kosten stellt sich in den Verhandlungen als sehr divers dar.

Es werden ab dem 01.01.2023 z.B. pauschale Anpassungen der Personalkosten in Höhe von 4,5 - 5% vorgeschlagen. Alternativ könnten im April die Personalkosten neu verhandelt werden. Dann blieben aber die Monate Januar bis April nicht berücksichtigt.

Ob diese Anpassungen an die real verhandelten Erhöhungen herankommen und somit auskömmlich sein werden, wird sich voraussichtlich erst im Lauf des Jahres zeigen.

Damit man sich Verhandlungsspielraum offen lässt, empfiehlt es sich im Vorwege schon Vereinbarungen zu treffen, um die Prospektivität zu wahren und trotzdem auskömmlich zu bleiben.

In Hessen wurde folgende Formulierung für die Energiekostensteigerungen gewählt:

"Sofern die Situation eintritt, dass die Energiekostensteigerungen durch die Dynamik auf dem Energiepreismarkt in einem besonders hohen Maße eintreten und diese Steigerung nicht durch laufende Einsparungen oder Rücklagen gedeckt werden können und demzufolge Zahlungsunfähigkeit der Einrichtung droht, sind entgegen der Regelung des § 78d Abs. 3 SGB VIII während der Laufzeit des Tarifes 2023 Einzelverhandlungen zum Sachkostenanteil der Vergütung auf Antrag einmalig möglich. Die Verhandlungen sind im Interesse beider Vertragspartner unverzüglich zu einem Ergebnis zu führen."

Für die Personalkosten wurde in Hessen folgende Vereinbarung in der Jugendhilfekommission getroffen:

"Die Jugendhilfekommission beschließt, sich unverzüglich nach Tarifabschluss im TVöD-VKA zu terminieren und eine Neubewertung der Grundlagen für den Tarif 2023, für diejenigen, die den am 9. September 2022 vereinbarten Tarif angenommen haben, unter Berücksichtigung dieses Tarifabschlusses vorzunehmen."

Solange kein allgemeingültiges Verfahren präsentiert wird, empfiehlt es sich für die Einrichtungen, die angelehnt an den TVÖD kalkulieren und zahlen, in Einzelverhandlungen ähnliche Vereinbarungen auch in Schleswig-Holstein zu treffen.

Sprechen Sie Ihre Ansprechpartner*innen im Jugendamt frühzeitig an.


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