Mitglied werden: Das Aufnahmeverfahren

Soziales Engagement und soziale Arbeit brauchen Unterstützung und Interessenvertretung. Diesen Zielen dient die Arbeit des PARITÄTISCHEN Schleswig-Holstein.

Ihre als gemeinnützig oder mildtätig anerkannte Wohlfahrtsorganisation arbeitet in Schleswig-Holstein und möchte Mitglied werden?

In diesem Fall stellen Sie bitte einen Antrag auf Aufnahme als Mitglied. Mit den im Antrag aufgeführten Aufnahmebedingungen erkennen Sie an, die Satzung des PARITÄTISCHEN zu achten. Die Prüfung Ihres Antrages auf Aufnahme erfolgt unter dem Gesichtspunkt unserer 10 Aufnahmegrundsätze, die bundesweit verbandseinheitliche Mindestanforderungen beschreiben. Die Bemessung des Beitrages richtet sich nach den von der antragstellenden Organisation unterhaltenden Diensten und Einrichtungen und somit nach der Gesamtgröße der Organisation (Beitragsordnung).

Für weitere Rückfragen steht Ihnen Ulrike Ehrich jederzeit gerne zur Verfügung.

Ansprechperson

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Ulrike Ehrich Sachbearbeitung | Mitgliederangelegenheiten

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